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Kostenübernahme

Wie erhalten Sie als Patient unsere Leistungen der Ergotherapie?

 

Ist bei Ihnen oder Ihren Angehörigen eine ergotherapeutische Maßnahme notwendig, stellt Ihnen Ihr Hausarzt oder ein zuständiger Facharzt ein entsprechendes Rezept / Verordnung aus. Damit ist die Kostenübernahme durch alle Krankenkassen gesichert.

Vereinbaren Sie dann schnellstmöglich mit uns einen Termin und die Ergotherapie kann beginnen!

Welche Kosten entstehen für Sie als Kassenpatient bei der ergotherapeutischen Behandlung?


Kinder sind grundsätzlich von jeglichen Zuzahlungen befreit! Ab dem 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) wird lediglich der aktuelle, allgemeingültige Zuzahlungsbetrag für Heilmittel erhoben.

 

Zuzahlungsbefreiung? Ab einer gewissen Belastungsgrenze pro Kalenderjahr (Härtefallregelung) oder für Patienten, die als chronisch krank (Chronikerregelung) eingestuft sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Reduzierung (evtl. Befreiung) des Zuzahlungsbetrages beantragen.

Infos bei Ihrer Krankenkasse oder auch: www.die-gesundheitsreform.de

 

 

 

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